Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder. Er beinhaltet die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum fünften Lebensjahr des Kindes. In den ersten 14 Lebensmonaten sind fünf ärztliche Untersuchungen des Kindes vorgesehen, bis zum 62. Lebensmonat vier weitere ärztliche Untersuchungen. Ich berate Sie gerne über die kindlichen Untersuchungen und führe diese in meiner Praxis auch durch. Die Untersuchungen der Schwangeren werden vom Facharzt für Gynäkologie durchgeführt. Die allgemeinärztliche Untersuchung (17.-20. Schwangerschaftswoche) wird selbstverständlich auch in meiner Ordination durchgeführt.